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Beschwerdeverfahren

I. Einleitende Bestimmungen

  1. Dieses Reklamationsverfahren ist ein untrennbarer Bestandteil der Geschäftsbedingungen der Gesellschaft BENY, spol. s r.o., mit Sitz in 801/52 Václavské nám., Prag 1, ID-Nr.: 63670992, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 37932 (im Folgenden nur "Verkäufer" genannt).
  2. Dieses Reklamationsverfahren gilt für Kaufverträge, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder über ein beliebiges Fernkommunikationsmittel, z.B. per Telefon, E-Mail oder im Online-Shop des Verkäufers, abgeschlossen wurden, wenn der Käufer beim Abschluss und der Erfüllung des Vertrages nicht im Rahmen seines Gewerbes oder seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Handelt der Käufer in Ausübung seines Gewerbes, so richten sich die Mängelhaftung des Verkäufers sowie die Fristen für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  3. Der Online-Shop des Verkäufers wird unter der Marke BENY auf der Website www.beny.cz (im Folgenden "Website" genannt) betrieben.
  4. Die Bestimmungen in diesem Reklamationsverfahren haben Vorrang vor den Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Für die hier nicht geregelten Rechte und Pflichten gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner geänderten Fassung (nachstehend "Bürgerliches Gesetzbuch" genannt) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in seiner geänderten Fassung.

II. Frist für die Geltendmachung des Rechts auf mangelhafte Leistung

  1. Der Käufer kann einen Mangel, der an der Ware auftritt, innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt reklamieren. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei Erhalt nicht mangelhaft ist. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Ware, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft.
  2. Die in Artikel II Absatz 1 genannte Frist umfasst nicht den Zeitraum, in dem der Käufer die Ware im Falle einer berechtigten Mängelrüge nicht nutzen konnte.
  3. Die Rechte wegen mangelhafter Leistung gelten nicht für die normale Abnutzung der Ware (oder von Teilen davon), die durch den Gebrauch verursacht wird, oder, bei gebrauchten Waren, für die Abnutzung, die dem Umfang der vorherigen Nutzung entspricht.
  4. Übernimmt der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie für bestimmte Waren im Sinne von § 2113 BGB, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Garantie (in Form eines Garantiescheins) zu erteilen. Der Garantieschein muss die in den Bestimmungen des § 2174a BGB genannten Angaben enthalten. Wenn die Beschaffenheit der Ware es zulässt, genügt es, dem Käufer anstelle eines Garantiescheins einen Kaufbeleg auszustellen, der die im vorstehenden Satz genannten Angaben enthält.
  5. Der Käufer übt seine Rechte aus der mangelhaften Leistung an der Geschäftsadresse des Verkäufers aus, an der die Annahme der Reklamation unter Berücksichtigung des Geschäftsbereichs der verkauften Ware möglich ist, oder am Sitz des Verkäufers.

III. Entgegennahme der Ware durch den Käufer

  1. Bei Erhalt der Ware hat der Käufer die Ware, soweit möglich, zu prüfen und sich von ihrer Beschaffenheit zu überzeugen. Stellt der Käufer einen Mangel an der Ware fest, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
  2. Wird die Ware an den Käufer geliefert (d.h. nicht in den Räumlichkeiten des Verkäufers übergeben), empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, den Zustand der Ware sofort nach Erhalt der Ware zu überprüfen (Unversehrtheit der Verpackung, Beschädigung der Verpackung usw.). Der Käufer ist berechtigt, die Annahme einer Lieferung zu verweigern, die nicht dem Kaufvertrag entspricht, d.h. die unvollständig oder beschädigt ist. Nimmt der Käufer eine solche beschädigte Sendung vom Frachtführer an, empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, den Schaden im Übergabeprotokoll des Frachtführers zu beschreiben, um später die mangelhafte Erfüllung zu reklamieren, den Verkäufer unverzüglich über die Beschädigung der Sendung zu informieren(eshop@beny.cz, oder. +420 222 210 045) und gleichzeitig dem Verkäufer ein mit dem Frachtführer erstelltes Protokoll über die Beschädigung oder Unvollständigkeit der Sendung zuzusenden.

IV. Rechte aus der mangelhaften Leistung, Reklamationserledigung

  1. Je nach Art der reklamierten Ware stehen dem Käufer bei der Ausübung der Rechte aus mangelhafter Leistung folgende Rechte zu. Der Käufer kann die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder die Nachbesserung der Sache verlangen, es sei denn, die gewählte Art der Mängelbeseitigung ist unmöglich oder im Vergleich zur anderen Art unverhältnismäßig teuer;

    1.2 Der Käufer kann einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn:

    a) der Verkäufer die Beseitigung des Mangels verweigert oder nicht gemäß Artikel IV, Absatz 1.1 dieses Reklamationsverfahrens vorgenommen hat;

    b) der Mangel wiederholt wird (d.

    c) wenn der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt oder

    d) wenn sich aus der Erklärung des Verkäufers oder den Umständen ergibt, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne unzumutbare Härte für den Käufer behoben werden kann,

    e) wenn die Ware aufgrund mehrerer Mängel nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann (d. h. wenn die Ware mindestens drei Mängel aufweist, die ihre ordnungsgemäße Verwendung verhindern),

    f) wenn der Mangel nicht behoben werden kann und die mangelhafte Sache deshalb nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann.

    1.3 Der Besteller kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel unerheblich ist.
  2. Die Wahl der Art der Erledigung der Reklamation wird vom Käufer vorgeschlagen. Der Verkäufer hat den Käufer auf eine etwaige Unangemessenheit der Wahl hinzuweisen und eine angemessene Methode vorzuschlagen (insbesondere wenn der Käufer eine Methode verlangt, die sich auf einen behebbaren Mangel bezieht, der Verkäufer aber feststellt, dass der Mangel nicht behebbar ist). Hat der Verkäufer einen angemessenen Preisnachlass gewährt, kann die Ware später nicht wegen des Mangels, für den der angemessene Preisnachlass gewährt wurde, reklamiert werden.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, die Beseitigung eines Mangels an der Ware zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels und des Wertes, den die Ware ohne den Mangel hätte.
  4. Der Verkäufer hat über die Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Arbeitstagen, zu entscheiden. Diese Frist schließt nicht die Zeit ein, die je nach Art der Ware oder Dienstleistung für eine fachliche Beurteilung erforderlich ist.
  5. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation zu erledigen. Die 30-Tage-Frist kann durch schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer verlängert werden, wobei diese Verlängerung nicht unangemessen lang sein darf. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Mangel an der Ware tatsächlich bestanden hat, und der Käufer hat die gleichen Rechte wie bei einem nicht behebbaren Mangel.
  6. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung aus, aus der hervorgeht, wann die Reklamation geltend gemacht wurde, welchen Inhalt sie hat, welche Art der Bearbeitung der Reklamation erforderlich ist, wie die Kontaktdaten des Käufers zur Erteilung von Auskünften über die Bearbeitung der Reklamation lauten, sowie eine Bestätigung des Datums der Art der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reklamation, oder der Gründe für die Ablehnung der Reklamation. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reparatur, oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation auszustellen.
  7. Der Käufer hat Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung entstandenen notwendigen Kosten (insbesondere der vom Käufer bei der Versendung der reklamierten Ware getragenen Portokosten), die tatsächlich und in angemessener Weise entstanden sind.
  8. Nimmt der Käufer die reklamierte Ware nicht innerhalb eines (1) Monats nach Ablauf der Frist, in der die Reparatur hätte durchgeführt werden müssen, in Besitz, und wurde sie später im Einvernehmen beider Parteien innerhalb eines (1) Monats nach Übersendung des Reparaturberichts durchgeführt, ist der Verkäufer berechtigt, eine Lagergebühr von 50,- CZK für jeden Verzugstag zu berechnen. Nimmt der Käufer die reklamierte Ware auch innerhalb von weiteren sechs (6) Monaten ab dem Datum, an dem der Käufer zur Übernahme der Ware verpflichtet war, nicht in Besitz, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware an einen Dritten zu verkaufen. Der Verkäufer zahlt dem Käufer den Verkaufserlös abzüglich der Kosten für die Reparatur oder Änderung der Ware, der Lagergebühr und der Verkaufskosten. Der Käufer muss den Anspruch auf den Erlös schriftlich gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
  9. Zur Reklamation eingesandte Waren werden nur im Hinblick auf den vom Käufer angegebenen Mangel berücksichtigt.
  10. Die Ware muss zur Prüfung der Mängelansprüche des Käufers unverschmutzt übergeben werden.
  11. Die Mängelhaftungsrechte an der Ware gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, nicht für Schäden an der Ware, die entstehen durch (a) mechanische Beschädigung der Ware, b) Verwendung der Ware unter Bedingungen, die hinsichtlich Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit, chemischer und mechanischer Einwirkungen nicht der vom Verkäufer oder Hersteller direkt vorgesehenen Umgebung entsprechen, c) unsachgemäße Montage, Installation, Handhabung oder Vernachlässigung der Ware, d) übermäßige Belastung oder Verwendung der Ware unter Verletzung der in der Dokumentation oder den allgemeinen Grundsätzen angegebenen Bedingungen, e) unqualifizierte Eingriffe oder Änderung von Parametern, f) vom Käufer veränderte Ware, wenn der Mangel auf solche Eingriffe zurückzuführen ist, g) Schäden, die durch Naturelemente oder höhere Gewalt verursacht wurden.
  12. Das Recht auf mangelhafte Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer den Mangel verursacht hat.
  13. Stellt der Verkäufer fest, dass dem Käufer kein Anspruch auf mangelhafte Leistung zusteht, insbesondere in den in Artikel lV Absatz 11 des Reklamationsverfahrens genannten Fällen, wird der Anspruch des Käufers abgelehnt. Die Nachbesserung der Ware kann in diesem Fall nur im Einvernehmen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erfolgen, vorbehaltlich der Zustimmung des Käufers zur Übernahme der Kosten.

V. Schlussbestimmungen

  1. Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer werden von den allgemeinen Gerichten der Tschechischen Republik nach tschechischem Recht entschieden. Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist über das tschechische Gewerbeaufsichtsamt möglich.
  2. Das Reklamationsverfahren und die Geschäftsbedingungen sind in elektronischer Form auf der Website des Verkäufers veröffentlicht.
  3. Die Kontaktdaten des Verkäufers lauten: Lieferadresse: Václavské nám. 801/52, 110 00 Prag 1,
    E-Mail-Adresse: info@beny.cz.
  4. Das vorliegende Reklamationsverfahren ist ab dem 24.01.2023 gültig.